Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren Öffentliche Bekanntmachung Einleitung des von bebauten und befestigten Flächen gesammelt abfließenden Wassers (Niederschlagswasser) aus dem Bereich der HH2E Werk Lubmin GmbH in das Grundwasser

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) vom 27.01.2025

Nr.B 547  | 27.01.2025  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Bekanntmachung nach § 4 Abs. 1 Industrieanlagen- Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) i. V. m. § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Die HH2E Werk Lubmin GmbH (HH2E) mit Sitz in 17509 Lubmin, Südring 1 plant am Standort Lubmin die Errichtung und den Betrieb einer Wasserstoffproduktionsstätte nebst Batteriespeicher und Nebenanlagen. Der Standort der Anlagen befindet sich im Landkreis Vorpommern-Greifswald, in der Gemeinde Seebad Lubmin, Gemarkung Lubmin, Flur 2, Flurstück 83/42.

Die HH2E stellte beim StALU VP mit Datum vom 22.01.2024 in der mit Eingang am 19.03.2024 ergänzten Fassung beim StALU VP als zuständige Genehmigungsbehörde einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und Betrieb einer Wasserstoffproduktionsanlage i. V. m. einem Umspannwerk gemäß § 4 BImSchG.

Die Bekanntmachung des Vorhabens erfolgte am 06.05.2024 auf der Internetseite des StALU VP sowie im Amtsblatt MV. Die Auslegung des Antrags, der Antragsunterlagen und der bisher eingegangenen behördlichen Stellungnahmen mit Angaben über die Auswirkungen der Anlage auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit oder mit enthaltenen Empfehlungen über die Begrenzung dieser Auswirkungen erfolgte in der Zeit vom 13.05.2024 bis 12.06.2024.

Bestandteil der mit dem BImSch-Antrag eingereichten und ausgelegten Unterlagen war auch der Antrag vom 31.01.2024 auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8, 9, 10, 12 und 57 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Einleitung des auf den bebauten und befestigten Flächen gesammelt abfließenden Wassers (Niederschlagswasser) aus dem Bereich der HH2E über Versickerungsanlagen auf dem Firmengrundstück der HH2E in das Grundwasser.

Mit Datum vom 16.12.2024 reichte die HH2E die ergänzte Fassung des Erlaubnisantrags beim StALU VP ein.

Mit Schreiben der obersten Wasserbehörde vom 02.11.2007 wurde das ehemalige Staatliche Amt für Umwelt und Natur Ueckermünde (StAUN UEM) gemäß § 111 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) zur zuständigen Wasserbehörde für den Energie- und Technologiestandort Lubmin bestimmt. Somit obliegt unabhängig der grundsätzlichen Zuständigkeitsregelungen des § 107 LWaG dem StALU VP als Rechtsnachfolger des StAUN UEM die wasserrechtliche Zuständigkeit für den von der Gewässerbenutzung betroffenen Bereich.

Bei der Wasserstoffproduktionsstätte handelt es sich um eine Anlage nach § 3 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV). Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 IZÜV, § 10 Abs. 3, 4 und 6 BImSchG sowie den §§ 9, 10 und 14 bis 19 der 9. BImSchV ist das Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Das Erlaubnisverfahren wird hiermit gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 IZÜV i. V. m. § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Der Antrag und die zugehörigen Antragsunterlagen werden vom 03.02.2025 bis 03.03.2025 (jeweils einschließlich) im:

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Dienststelle Stralsund, Badenstraße 18, 18439 Stralsund während der Dienstzeiten

Mo., Mi., Do.     von 7:00 – 15:30 Uhr
Di.                      von 7:00 – 17:00 Uhr
Fr.                      von 7:00 – 14:00 Uhr

und auf der Internetseite des StALU VP unter https://www.staluvp.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/ zur Einsicht zugänglich gemacht. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.

Schriftliche oder elektronische Einwendungen gegen die Gewässerbenutzung können gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 IZÜV i. V. m.§ 10 Abs. 3 BImSchG in der Zeit vom 03.02.2025 bis einschließlich 02.04.2025 im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Dienststelle Stralsund, Abteilung Naturschutz, Wasser und Boden, Badenstraße 18, 18439 Stralsund oder bei vollständiger Namens- und Adressangabe unter Verwendung der Mailadressen poststelle@staluvp.mv-regierung.de erhoben werden.

Einwendungen sollen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird.

Nach Ablauf dieser Frist sind für das Erlaubnisverfahren weitere Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift (vor der Bekanntgabe) unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Erlaubnisverfahrens nicht erforderlich sind.

Soweit vorliegend, werden die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben, auch beim Fernbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,

am   29.04.2025 ab 09:30 Uhr   und falls erforderlich an den Folgetagen im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Dienststelle Stralsund, Badenstraße 18, 18439 Stralsund in öffentlicher Sitzung erörtert.

Der Erörterungstermin wird aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde nach § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt. Sollte die Durchführung des Erörterungstermins nicht erforderlich sein, wird dies gesondert bekannt gemacht.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die Erlaubnisbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des WHG entscheiden.

Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht.