Wesentliche Änderung der ALBA TAV Betriebs GmbH in Ludwigslust Bekanntmachung des Vorhabens

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 3. August 2020

Nr.B 36/20  | 03.08.2020  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Das Unternehmen ALBA TAV Betriebs GmbH, Am Alten Flugplatz 1, 19288 Ludwigslust beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur physikalisch-chemischen Behandlung, insbesondere zum Destillieren, Trocknen oder Verdampfen, mit einer Durchsatzkapazität an Einsatzstoffen bei nicht gefährlichen Abfällen von 50 Tonnen je Tag oder mehr i. V. m. einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 100 Tonnen oder mehr in 19288 Ludwigslust, Gemarkung Ludwigslust, Flur 25, Flurstücke 1/27 und 1/28 im Landkreis Ludwigslust-Parchim.

 

Vorgesehen ist die Trocknung von Klärschlämmen mit einer Jahreskapazität von 50.000 t/a. Die Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2021 in Betrieb genommen werden.

 

Für das Errichten und Betreiben dieser Anlage ist eine Genehmigung nach § 16 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).

Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Geruchs-, Staub und Keimimmissionen, Schall, Natur und Artenschutz, Schornsteinhöhe, Prüfung zur Pflicht eines Ausgangszustandsberichtes) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter Fachbehörden:

 

-           Landkreis Ludwigslust-Parchim FD Bauordnung, Straßen und Tiefbau

-           Stadt Ludwigslust

-           Landesforst M-V

Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der bis dahin vorliegenden Stellungnahmen zu beteiligender Fachbehörden erfolgt vom 10. August 2020 bis einschließlich 09. September 2020 zu den angegebenen Zeiten

im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft

Bleicherufer 13

19053 Schwerin,

 

Montag-Donnerstag von         09.00 -18.00 Uhr

und Freitag von                        09.00 -13.30 Uhr

 

Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist eine Einsichtnahme jedoch ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 0385 – 59586512 möglich. Diese soll Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 14:00 Uhr erfolgen.

 

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor Ort ist zwingend erforderlich.

Außerdem erfolgt die Auslegung des Antrages in der Stadtverwaltung der Stadt Ludwigslust, Fachbereich Stadtentwicklung und Tiefbau, Schloßstraße 38 in 19288 Ludwigslust, während der Öffnungszeiten

Mo:          09.00 - 12.00 Uhr

Di:            09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.45 Uhr

Mi:           geschlossen

Do:          09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.45 Uhr

Fr:            09.00 - 12.00 Uhr

Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM

http://www.stalu-mv.de/wm/Service/ALBA-TAV-Ludwigslust/

Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 10. August 2020 bis einschließlich 9. Oktober 2020 schriftlich oder per E-Mail an:

StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de

unter dem Betreff: „Einwendung TAV Ludwigslust“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) bei den o.g. Behörden erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

 

Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,

am 14. Dezember 2020 ab 10.00 Uhr

in der Stadthalle Ludwigslust, Christian-Ludwig-Str. 1, 19288 Ludwigslust

und falls erforderlich, am Folgetag erörtert.

Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Abs. 6 BImSchG). Sofern Änderungen hinsichtlich der Durchführung, des Termins oder des Ortes erfolgen, werden diese im Amtlichen Anzeiger M-V sowie auf der Internetseite des StALU WM bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.