Wesentliche Änderung eines Schießplatzes (Standortübungsplatz Karow), Bekanntmachung Änderungsbescheid
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) vom 11.04.2023
Die Bundeswehr vertreten durch den Standortältesten Sanitz, Siebenbuche-Kaserne, Sülzer Straße 10, 18190 Sanitz erhielt mit Datum vom 06.03.2023 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 04/23).
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
- Auf der Grundlage der Anzeige nach § 67a BImSchG und der §§ 6, 16 und 19 BImSchG i. V. m. Nr. 10.18 V des Anhangs 1 zur 4. BImSchV wird auf Antrag des
Standortältesten Sanitz - Siebenbuche-Kaserne -
Sülzer Straße 10
18190 Sanitz
vom 03. Dezember 2020, eingegangen am 11. Dezember 2020, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter die immissions-schutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung des bestehenden Schießplatzes erteilt.
Die wesentliche Änderung erstreckt sich auf die Errichtung und den Betrieb eines neuen Schießstandes, dessen zugehöriger Nebengebäude und des damit verbundenen erweiterten Schießbetriebes durch Änderung der Betriebszeiten, verwendeten Waffenarten und der zulässigen Schusszahlen am Standort
An der Krakower Landstraße 1,
19399 Dobbertin,
Gemarkung: Schwinz, Jellen, Kleesten
Flur 6 Flurstück 211/1 und Flur 7 Flurstück 247/1 und Flur 8 Flurstück 262/1
- Die Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 06.März 2026 mit dem Probebetrieb der genehmigten Anlage begonnen worden ist. Der Probebetrieb ist im Wesentlichen gekennzeichnet durch den Vorgang des Abnahmeschießens.
- Die Genehmigung erstreckt sich auf folgende Anlagen bzw. Anlagenteile und Neben-einrichtungen:
- ein Schießstand mit:
- 4 Langständen (Typ A) mit einer Länge von 250 m und
- 5 Kurzständen (Typ D) mit einer Länge von 25 m
- Die grundlegenden Bauelemente des Schießstands Typ A sind Geschossfangkammer, Zielaufbaufläche, Zielgeländefläche mit 10 Höhenblenden, Standfläche mit 8 Höhenblenden und Seitenwälle (Höhe 3,5 m)
- Die grundlegenden Bauelemente des Schießstand Typ D sind Geschossfangkammer, Scheibenfutter, Standfläche und Seitenwälle (Höhe 3,0 m)
- Als Nebeneinrichtungen des Schießstandes wird ein Betriebs- und Aufenthaltsgebäude mit Funktionsräumen errichtet. Es besteht aus den Modulen übende Truppe, Schießstandpersonal, Lager und Technik.
- Die seitens der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ludwigslust Parchim bestätigte Ausnahme gemäß § 20 Abs. 3 NatSchAG M-V wird erteilt.
- Die seitens der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ludwigslust Parchim bestätigte Ausnahme gemäß § 18 Abs. 1 NatSchAG M-V wird erteilt.
- Die seitens der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ludwigslust Parchim bestätigte Befreiung gemäß § 5 LSG-VO des Landschaftsschutzgebiet Nossentiner-Schwinzer Heide wird erteilt.
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 12.04.2023 bis einschließlich 25.04.2023 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
Darüber hinaus erfolgt sie online auf der Homepage des StALU WM
http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.
Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 VwGO kann durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) bei Entscheidungen nach den §§ 4, 8, 8a, 9, 12, 15 Abs. 2 S. 2 und 16 BImSchG innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Str. 323a, 19055 Schwerin, zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.