Änderung einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmi-ger Stoffe mit brennbaren Bestandteilen durch thermische Verfahren, insbe-sondere Entgasung, Plasmaverfahren, Pyrolyse, Vergasung, Verbrennung oder einer Kombination dieser Verfahren mit einer Durchsatzkapazität von 3 Tonnen nicht gefährlicher Abfälle oder mehr je Stunde nach Nr. 8.1.1.3 EG der 4. BIm-SchV durch Errichtung und Betrieb einer Anlage zur physikalisch-chemischen Behandlung, insbesondere zum Destillieren, Trocknen oder Verdampfen, mit einer Durchsatzkapazität an Einsatz-stoffen bei nicht gefährlichen Abfällen von 50 Tonnen je Tag oder mehr nach Nr. 8.10.2.1 EG i. V. m. einer Anlage zur zeit-weiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen nach Nr. 8.12.2 V Anhang 1 der 4. BImSchV des Unternehmens ALBA TAV Betriebs GmbH am Standort in 19288 Ludwigslust, Am Alten Flugplatz 1

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 18.04.2023

Nr.B 32/23  | 18.04.2023  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Gemäß § 10 Abs. 8 a BImSchG wird hiermit der Genehmigungsbescheid unter Hinweis auf die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet öffentlich bekannt gemacht.

 

BVT-Merkblatt: für Abfallbehandlungsanlagen (Schlussfolgerungen zum BVT Merkblatt für Abfallbehandlungsanlagen)