Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage (WKA Mühlen-Eichsen I), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklen-burg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsver-fahren (9. BImSchV) vom 19. Juni 2023

Nr.B 51/23  | 19.06.2023  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG (Sitz: Dr.-Eberle-Platz 1, 01662 Meißen) erhielt mit Datum vom 26. April 2023 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 10/23).

 

Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:

 

  1. Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhender Ansprüche Dritter, wird der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA) des Typs Vestas V162-5.6 MW mit einer Nabenhöhe von 166 m, einer Fundamenterhöhung von 3 m, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Nennleistung von 5,6 MW an nachfolgend genanntem Standort

 

19205 Mühlen Eichsen, Gemarkung Goddin

 

mit den Standortkoordinaten[1]

Bezeichnung

Flur

Flurstück

 

Rechtswert

Hochwert

WKA 1

1

15

 

33250124,64

5963232,76

 

erteilt. 

 

  1. Die unter C. aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.

 

  1. Die Ausnahmegenehmigung zur Beeinträchtigung geschützter Biotope (SEV, VRR, VWD und VSX) im Umfang von insgesamt maximal 1.907 m2 wird erteilt.

 

  1. Die Genehmigung zur Anbindung an die Bundesstraße B 208 vom Flurstück 110 der Flur 2, Gemarkung Goddin als dauerhafte Wartungszufahrt wird erteilt.

 

  1. Die Verpflichtung zur Kompensation des Eingriffs geht auf die Flächenagentur M-V GmbH über.

 

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 20. Juni 2023 bis einschließlich 3. Juli 2023 zu den angegebenen Zeiten im

 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:        7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                   7:30 - 12:00 Uhr.

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.

 

Darüber hinaus erfolgt sie online auf der Homepage des StALU WM

 

http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/

 

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, als bekanntgemacht und zugestellt.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.

[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33