Errichtung und Betrieb von zehn Windkraftanlagen am Standort Dassow (WKA Groß Voigtshagen II), Bekanntmachung des Vorhabens

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 22. Januar 2024

Nr.B 09/24  | 22.01.2024  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Windpark GmbH & Co. Groß Voigtshagen KG (Dreekamp 5, 26605 Aurich) plant die Errichtung und den Betrieb von zehn Windkraftanlagen (WKA) am Standort 23942 Dassow, Gemarkung Groß Voigtshagen; Dassow, Flur 2, Flurstücke 1,3/2,20,19,16,7/10 und 10. Geplant sind Windkraftanlagen vom Typ ENERCON E-147 EP5 E2 mit einer Nabenhöhe von 155,10 m, einem Rotordurchmesser von 147 m, einer Gesamthöhe von 228,60 m und einer Leistung von 5,0 MW.

 

Die Anlagen sollen voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 in Betrieb genommen werden.

 

Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).

 

Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

 

Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.

 

Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz-Standorteignung, Natur- und Artenschutz, UVP-Bericht, Bodengutachten, Bodenschutzkonzept, Brandschutzkonzept, Typenprüfung, Signaturtechnisches Gutachten) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:

 

  • 50 Hertz Transmission GmbH
  • Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
  • Landkreis Nordwestmecklenburg, FD Kreisinfrastruktur, FG Hoch- und Straßenbau
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
  • Straßenbauamt Schwerin
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, Arbeitsschutz und technische Sicherheit
  • Deutscher Wetterdienst
  • Landkreis Nordwestmecklenburg, Untere Wasserbehörde
  • Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern
  • Hansestadt Lübeck, Welterbestelle
  • Telefonica Germany GmbH & Co. OHG
  • Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V
  • Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V

 

 

Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen  erfolgt vom 30. Januar 2024 bis einschließlich 29. Februar 2024 zu den angegebenen Zeiten im

 

  1. Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

 

            Montag bis Donnerstag:          7:30 - 15:30 Uhr

            Freitag:                                    7:30 - 12:00 Uhr

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.

 

  1. Amt Schönberger Land

FB IV -  Bauen und Gemeindeentwicklung, Raum 205, Dassower Str. 4, 23923 Schönberg

            Montag bis Donnerstag:        9:00 - 12:00 Uhr

            Dienstag und Donnerstag:    14:00 - 18:00 Uhr

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 038828 – 3301415 die Einsichtnahme möglich.

 

 

Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Groß Voigtshagen II“

 

https://www.uvp-verbund.de/portal/

 

Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 30. Januar 2024 bis einschließlich 2. April 2024 schriftlich bei den o. g. Behörden oder per E-Mail an:

 

StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de

 

unter dem Betreff: „Einwendung WKA Groß Voigtshagen II“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

 

Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.

 

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

 

Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,

 

am 22. Mai 2024 ab 9:00 Uhr

im Kreistagssaal Malzfabrik Grevesmühlen, Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen

 

und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.

 

Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Abs. 6 BImSchG). Sofern Änderungen hinsichtlich der Durchführung, des Termins oder des Ortes erfolgen, werden diese im Amtlichen Anzeiger M-V, dem UVP-Portal sowie auf der Internetseite des StALU WM bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.