Wesentliche Änderung des Flüssiggaslagers in Neustadt-Glewe Bekanntmachung Änderungsbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 04.03.2024

Nr.B 21/24  | 04.03.2024  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Hoyer G.m.b.H. erhielt mit Datum vom 20.02.2024 die Genehmigung (Gez. 10/24) für Änderung der Lagerkapazität an Flüssiggas auf insgesamt 106,26 t durch die zusätzliche Lagerung von Gasflaschen (76,5 t) zu dem bereits bestehenden Flüssiggaslager (29,76 t). Die Anlage wird in Neustadt-Glewe betrieben.

 

Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:

 

  1. Die mit Datum vom 03.05.2023 (Posteingang 08.05.2023) beantragte Genehmigung zur wesentlichen Änderung zur Erhöhung der Lagerkapazität durch die zusätzliche Lagerung von Gasflaschen zu dem bereits bestehenden Flüssiggaslager in Neustadt-Glewe wird erteilt.
  2. Die Genehmigung zur wesentlichen Änderung nach Nr. A.1 diese Bescheides erlischt, wenn nicht bis zum 20.02.2027 mit dem bestimmungsgemäßem Betrieb der geänderten Anlage begonnen wurde.

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 05.03.2024 bis einschließlich 19.03.2024 zu den angegebenen Zeiten im

 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:         7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                   7:30 - 12:00 Uhr

 

Eine Einsichtnahme ist nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 0385 588 66 512 möglich.

 

Zudem ist bei der Stadtverwaltung Neustadt-Glewe, Markt 1, 19306 Neustadt-Glewe eine Einsichtnahme möglich.

 

Montag                       9:00–12:00 Uhr

Dienstag                     9:00–12:00 und 13:00–16:00 Uhr

Donnerstag                 9:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr

Freitag                        9:00–12:00 Uhr

 

Eine Einsichtnahme ist auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 038757 500 60 oder 038757 500 53 möglich.

 

Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM

 

http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/

 

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.