Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA) am Standort Roduchelstorf (Löwitz-West V), Absage Erörterungstermin

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 04.03.2024

Nr.B 23/24  | 04.03.2024  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die KNE Windpark Nr. 17 GmbH & Co. KG (Obotritenring 40, 19053 Schwerin) plant die Errichtung und den Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA) des Typs Vestas V150 am Standort 23923 Roduchelstorf, Gemarkung Cordshagen, Flur 1; Flurstück 34/2 mit einer  und einer Gesamthöhe von 250 m.

 

Die Anlage soll voraussichtlich im Dezember 2024 in Betrieb genommen werden.

 

Nach Auslegung des Antrags und Ablauf der Einwendungsfrist für das Genehmigungsverfahren „WKA Löwitz West V“ am 5. Februar 2024 gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg bekannt:

Die vorliegenden Einwendungen bedürfen nach Einschätzung der Behörde keiner Erörterung Dementsprechend wird für das Vorhaben gem. § 16 (1) der 9. BImSchV kein Erörterungstermin durchgeführt.

Die Entscheidung ergeht aus dem der Behörde zugestandenen Ermessen nach § 10 Abs. 6 BImSchG i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 1 der 9. BImSchV und beruht im Wesentlichen auf der Tatsache, dass Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind.

Diese Entscheidung ist gem. § 44a Verwaltungsgerichtsordnung nicht isoliert anfechtbar. Sie stellt keine Absichtserklärung der Genehmigungsbehörde über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens im Sinne von § 38 Landesverwaltungsverfahrensgesetz M-V (VwVfg M-V) dar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und unter Einbeziehung der eingegangenen Einwendung entscheiden.