Errichtung und Betrieb von 11 Windkraftanlagen (Severin III), Bekanntmachung des Vorhabens

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 6. Mai 2024

Nr.B 37/24  | 06.05.2024  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die eno energy GmbH (Kempowski-Ufer 1, 18055 Rostock) plant die Errichtung und den Betrieb von 11 Windkraftanlagen, Gemeinde Domsühl; Gemarkung Severin; Flur 1; Flurstücke 283/3, 281/6, 373, 412, 396, 431, 466 und 465 sowie Gemeinde Friedrichsruhe; Gemarkung Friedrichsruhe; Flur 4; Flurstücke 104, 89/2, 71/3, 75 vom Typ eno 160-6,0MW mit einer Leistung von 6000 kW, einer Nabenhöhe von 165 m, einem Rotordurchmesser von 160 m und einer Gesamthöhe von 245 m.

 

Die Anlagen sollen voraussichtlich im Jahr 2025 in Betrieb genommen werden.

 

Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).

 

Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

 

Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.

 

Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegen, sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Natur- und Artenschutz) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:

  • Landkreis Ludwigslust-Parchim FD Brand und Katastrophenschutz
  • Landkreis Ludwigslust-Parchim FD Wasser und Boden
  • Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V (ehemals Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern)
  • Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V, Luftfahrtbehörde (ehemals Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V)
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
  • Straßenbauamt Schwerin
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
  • Landesforst M-V
  • WEMAG
  • 50 Hertz, Telefonica

 

Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 14. Mai 2024 bis einschließlich 13. Juni 2024 zu den angegebenen Zeiten im

 

  1. Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:           7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                     7:30 - 12:00 Uhr

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.

 

  1. im Amt Parchimer Umland

Walter-Hase-Str. 42

19370 Parchim

 

Montag:                                    9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:                                  9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch:                                  geschlossen

Donnerstag:                             9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag:                                     geschlossen

 

  1. im Amt Crivitz

Amtsstraße 5

19089 Crivitz

 

Montag:                                    9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:                                  9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch:                                  geschlossen

Donnerstag:                             9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag:                                     9:00 - 12:00 Uhr

 

sowie nach telefonischer Vereinbarung mit dem Amt Crivitz (03863 54 54 430).

         

Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Severin III“

 

https://www.uvp-verbund.de/portal/

 

Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 14. Mai 2024 bis einschließlich 15. Juli 2024 schriftlich bei den o. g. Behörden oder per E-Mail an:

 

StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de

 

unter dem Betreff: „Einwendung WKA Severin III“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

 

Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.

 

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

 

Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,

 

am 17. September 2024 ab 9:00 Uhr

in der Stadthalle Parchim, Putlitzer Straße 56, 19370 Parchim

 

und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.

 

Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Abs. 6 BImSchG). Sofern Änderungen hinsichtlich der Durchführung, des Termins oder des Ortes erfolgen, werden diese im Amtlichen Anzeiger M-V, dem UVP-Portal sowie auf der Internetseite des StALU WM bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.