Wesentliche Änderung von 5 WKA (Domsühl/Severin 0), Bekanntmachung Änderungsbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) vom 23.09.2024

Nr.B 73/24  | 23.09.2024  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG (Sitz: Dr.-Eberle-Platz 1, 01662 Meißen) erhielt mit Datum vom 02.07.2024 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 20/24).

 

Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:

 

  1. Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, wird der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Änderung des Anlagentyps und die Erhöhung der Nennleistung von 5 Windkraftanlagen (WKA) erteilt.

Die Genehmigung erstreckt sich auf die wesentliche Änderung des Betriebes und der Beschaffenheit von 5 WKA des Typs Nordex N149/4.0-4.5 mit 164 m Nabenhöhe zzgl. 3 m Fundamenterhöhung, einem Rotordurchmesser von 149,1 m und einer Nennleistung von 4,5 MW an nachfolgend genannten Standorten:

19374, Gemarkung Severin

 

mit den Standortkoordinaten[1]

Bezeichnung

Flur

Flurstück

 

Rechtswert

Hochwert

WKA 1

1

308 und 309

 

33286872

5933878

WKA 2

1

406

 

33287743

5933981

WKA 3

1

359

 

33287135

5933566

WKA 4

1

352

 

33287176

5933151

WKA 5

1

368

 

33287298

5934051

Die wesentliche Änderung von 5 WKA umfasst die Typenänderung auf den Typ Nordex N 163/6.8, die Erhöhung der Nennleistung auf 6,8 MW, sowie die Erhöhung der Gesamthöhe auf 246,4 m, die Neuerung der Turmtechnologie sowie die Optimierung der Schallmodi und der Zuwegung.

  1. Die unter „C.“ aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
  2. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen unter C.III.2, C.III.3, C.III.4, C.III.5, C.III.6, C.III.7, C.III.8 und C.III.10 wird angeordnet.
  3. Die Verpflichtung zur Kompensation des Eingriffs in die Natur im Umfang von 121.910 m² Kompensationsflächenäquivalenten, im Falle keiner Zustimmung der zuständigen Luftfahrtbehörde zum Einsatz der BNK im Umfang von 158.910 m² Kompensationsflächenäquivalenten, geht unter Berücksichtigung der anderweitig ausgeglichenen Anteile auf die Flächenagentur M-V GmbH über.

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 24.09.2024 bis einschließlich 08.10.2024 zu den angegebenen Zeiten im

 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:         7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                   7:30 - 12:00 Uhr.

 

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.

 

Darüber hinaus erfolgt sie online auf der Homepage des StALU WM

 

http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/

 

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.

 

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.

 

[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33.