Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen (WKA) am Standort Neustadt-Glewe (WKA Neustadt-Glewe West) Bekanntmachung Genehmigungsbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) vom 28.10.2024

Nr.B 80/24  | 28.10.2024  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die WIND-projekt GmbH & Co. 39. Betriebs-KG (Sitz: Seestraße 71a, 18211 Börgerende) erhielt mit Datum vom 30.09.2024 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 36/24).

 

Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:

 

  1. Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhender Ansprüche Dritter, wird der WIND-projekt GmbH & Co. 39. Betriebs-KG die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen (WKA) des Typs Nordex N163/6.X mit Serrations mit einer Gesamthöhe von 245,5 m, einer Nabenhöhe von 164,0 m, einem Rotordurchmesser von 163,0 m und einer Nennleistung von 6,8 MW an nachfolgend genannten Standorten

   

19306 Neustadt-Glewe

 

mit den Standortkoordinaten[1]

Bezeichnung

Gemarkung

Flur

Flurstück

 

Rechtswert

Hochwert

WKA 1

Neustadt-Glewe

3

3/2

 

33268549

5920639

WKA 2

Neustadt-Glewe

3

3/2

 

33268513

5920260

                   

 

erteilt.

  1. Die unter C. aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
  2. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen C.III.2., C.III.3., C.III.4. ausgenommen C.III.4.16 – C.III.4.18, C.III.5., C.III.6., C.III.7., C.III.8., C.III.9. und C.III.10 wird angeordnet.
  3. Die Verpflichtung zur Kompensation des Eingriffs in Boden und Biotope im Umfang von 1,8349 ha (18.349 m2) Kompensationsflächenäquivalenten (KFÄ) geht auf die Flächenagentur M-V GmbH über.

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 29.10.2024 bis einschließlich 12.11.2024 zu den angegebenen Zeiten im

 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:         7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                   7:30 - 12:00 Uhr.

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.

 

Darüber hinaus erfolgt sie im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Neustadt-Glewe West“

 

https://www.uvp-verbund.de/portal/

 

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

 

[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33