Errichtung und Betrieb von 9 Windkraftanlagen (WKA) am Standort Vellahn (Vellahn I), Bekanntmachung des Vorhabens
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 11. November 2024
Die Windpark Vellahn GmbH & Co. KG (Windmühlenberg, 24814 Sehestedt) plant die Errichtung und den Betrieb von 9 WKA vom Typ Vestas V 172 in Vellahn Gemarkung Banzin, Flur 1, Flurstücke 8/1, 78, 80, 83, 111/3, 128, 129, 135 und Gemarkung Vellahn, Flur 1, Flurstück 2 mit einer Nabenhöhe von 175 m, einem Rotordurchmesser von 172 m und einer Nennleistung von 7,2 MW.
Die Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2025 in Betrieb genommen werden.
Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Das Vorhaben unterliegt gemäß § 7 UVPG der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.
Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Risikogutachten, Natur- und Artenschutz) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:
- 50Hertz Transmission GmbH
- GasLINE GmbH
Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 19. November 2024 bis einschließlich 18. Dezember 2024 zu den angegebenen Zeiten im
1 Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
- Amt Zarrentin, Kloster Zarrentin, Kirchplatz 8, 19246 Zarrentin am Schaalsee, OG, Raum 19 Leitung Stabstelle
Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 038851 – 838600) die Einsichtnahme möglich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Vellahn I“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 19. November 2024 bis einschließlich 20. Januar 2025 schriftlich bei der o. g. Genehmigungsbehörde oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung WKA Vellahn I“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.