Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA) am Standort Questin (WKA Questin VII)

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) vom 10.02.2025

Nr.B 07/25  | 10.02.2025  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die WIND-projekt GmbH & Co. 52. Betriebs-KG (Sitz: Am Strom 1- 4, 18119 Rostock OT Warnemünde) erhielt mit Datum vom 11.11.2024 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 41/24).

 

Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:

 

  1. Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, wird der WIND-projekt GmbH & Co. 52. Betriebs-KG die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA) des Typs Nordex N-149/5.X 164 mit Serrations (STE) mit einer Nabenhöhe von 164,0 m, einem Rotordurchmesser von 149,1 m und einer Nennleistung von 5,7 MW am Standort

23936 Questin, Gemarkung Questin

 

mit den Standortkoordinaten[1]

Bezeichnung

Flur

Flurstück

 

Rechtswert

Hochwert

WKA 5

2

25/2

 

33246216

5971983

 

erteilt.

  1. Die unter C. aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
  2. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen C.III.2., C.III.3., C.III.4., C.III.5., C.III.6., C.III.7., C.III.8. und C.III.9. wird angeordnet.

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

 

Der Genehmigungsbescheid zu dem Verfahren zur Errichtung und dem Betrieb von einer WKA wurde am 9. Dezember 2024 im Amtlichen Anzeiger M-V (AmtsBl. M-V/AAz. Nr. 51, S. 604) bekannt gegeben. Der Genehmigungsbescheid einschließlich seiner Begründung wurde vom 10. Dezember 2024 bis einschließlich 27. Dezember 2024 öffentlich im StALU WM ausgelegt. Die Auslegung erfolgte ebenfalls online auf dem UVP-Portal der Länder. Eine Bekanntmachung des Genehmigungsbescheids auf der Homepage des StALU WM erfolgte nicht. Dies wird hiermit nachgeholt. Die Auslegung des Genehmigungsbescheids im StALU WM, sowie auf dem UVP-Portal erfolgt daher erneut. Die Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen das Vorhaben verschiebt sich entsprechend.  

 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 11.02.2025 bis einschließlich 25.02.2025 zu den angegebenen Zeiten im

 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:         7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                   7:30 - 12:00 Uhr.

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.

 

Darüber hinaus erfolgt sie im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Questin VII“

 

https://www.uvp-verbund.de/portal/

 

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Durch den Adressaten dieses Bescheides kann stattdessen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erhoben werden.

Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.