Repowering von einer Windkraftanlage (WKA) am Standort Plauerhagen (WKA Plau-erhagen Repowering)
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 5 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) vom 10.02.2025
Die Norddeutsche Energie WP Plauerhagen III GmbH & Co. KG (Straße am Zeltplatz 7, 18230 Ostseebad Rerik) plant das Repowering von einer Windkraftanlage (WKA) am Standort Plauerhagen, Gemarkung Plauerhagen, Flur 1, Flurstück 34. Geplant ist die Änderung des nächtlichen Betriebsmodus einer WKA vom Typ eno126-4.0 mit Serrations, einer Leistung von 4,0 MW und einer Gesamthöhe von 160 m. Für das Repowering der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 16b Abs. 8 BImSchG beantragt.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat als Genehmigungsbehörde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 UVPG durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.
Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der Bewertung der anlagenbedingten Auswirkungen (Schallleistungspegel) auf das Schutzgut Mensch (Schall) sowie auf das Landschaftsbild. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.