Errichtung und Betrieb von 13 Windkraftanlagen (WKA) am Standort Glaisin (WKA Bresegard III),
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 10. Februar 2025
Die naturwind schwerin GmbH (Schelfstraße 35, 19055 Schwerin) plant die Errichtung und den Betrieb von 13 Windkraftanlagen (WKA) in 19288 Ludwigslust, Gemarkung Glaisin, Flur 4; Flurstücke 81, 85, Flur 5; Flurstück 272; Flur 6; Flurstücke 44, 51, 56, 57, 61, 73, 74, 75, 109, 110, 148, 151. Geplant sind 13 WKA vom Typ Vestas V162-7,2 MW mit einer Gesamthöhe von 250 m und einer Nennleistung von 7,2 MW.
Die Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2025 in Betrieb genommen werden.
Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Das Verfahren zur Errichtung und dem Betrieb von 13 WKA wurde am 16. Dezember 2024 im Amtlichen Anzeiger M-V (AmtsBl. M-V/AAz. S. 611) bekannt gegeben. Der Antrag und die Antragsunterlagen wurden vom 2. Januar 2025 bis einschließlich 3. Februar 2025 öffentlich im StALU WM und bei der Stadt Ludwigslust ausgelegt. Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgte online auf dem UVP-Portal der Länder. Eine Auslegung auf der Homepage des StALU WM erfolgte nicht. Dies wird hiermit nachgeholt. Die Auslegung der Antragsunterlagen im StALU WM, bei der Stadt Ludwigslust und auf dem UVP-Portal erfolgt daher erneut. Die Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen das Vorhaben verschiebt sich entsprechend.
Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.
Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen, sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Natur- und Artenschutz, UVP-Bericht, Bewertung der Gefährdung der Landstraße und der Bahntrasse) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:
- Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Brand und Katastrophenschutz
- Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Wasser und Boden
- Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Bauordnung, Straßen und Tiefbau
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
- Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Luftfahrtbehörde
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
- Straßenbauamt Schwerin
- Stadt Ludwigslust
- Landesforst M-V
- Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern
- Wasser- und Bodenverband “Untere Elde”
- 50 Hertz Transmission GmbH
- Deutscher Wetterdienst
- Bergamt Stralsund
Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 18. Februar 2025 bis einschließlich 17. März 2025 zu den angegebenen Zeiten
- Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66569) die Einsichtnahme möglich.
- Stadt Ludwigslust
Schloßstraße 38, 19288 Ludwigslust, Haus 2 im Flur
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 17:45 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 15:45 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache mit der Stadt Ludwigslust (unter Tel. 03874 526227) die Einsichtnahme möglich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM
http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/
im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Bresegard III“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 18. Februar 2025 bis einschließlich 17. April 2025 schriftlich bei den o. g. Behörden oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung WKA Bresegard III“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.