Errichtung und Betrieb von 15 Windkraftanlagen (WKA Groß Welzin II),
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 10. Februar 2025
Die SAB Projektentwicklung GmbH & Co. KG (Berliner Platz 1, 25524 Izehoe) plant die Errichtung und den Betrieb von fünfzehn Windkraftanlagen des Typs Vestas V162 am Standort 19209 Schildetal, Gemarkung Renzow; Flur 2; Flurstück 9, 12, 14, 25/1;
und 19209 Gottesgabe, Gemarkung Groß Welzin; Flur 1; Flurstück 9/1, 18/1, 21, 30, 31, 32, 35, 46/1 mit einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m, einer Nennleistung von 7200 kW sowie einer Gesamthöhe von 250 m.
Die Anlagen sollen voraussichtlich im Jahr 2025 in Betrieb genommen werden.
Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Das Verfahren zur Errichtung und dem Betrieb von 15 WKA wurde am 23. Dezember 2024 im Amtlichen Anzeiger M-V (AmtsBl. M-V/AAz. Nr. 53, S. 626) bekannt gegeben. Die Antragsunterlagen wurden vom 2. Januar 2025 bis einschließlich 3. Februar 2024 öffentlich im StALU WM und im Amt Lützow-Lübstorf ausgelegt. Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgte ebenfalls online auf dem UVP-Portal der Länder. Eine Bekanntmachung des Vorhabens auf der Homepage des StALU WM erfolgte nicht. Dies wird hiermit nachgeholt. Die Auslegung der Antragsunterlagen im StALU WM, im Amt Lützow-Lübstorf sowie auf dem UVP-Portal erfolgt daher erneut. Die Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen das Vorhaben verschiebt sich entsprechend.
Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Die Durchführung der freiwillig beantragten Umweltverträglichkeitsprüfung wurde als zweckmäßig erachtet und ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.
Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Risiken, Natur- und Artenschutz) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V
- Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V - Luftfahrtbehörde
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
- Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
- Bergamt Stralsund
- Landesforst M-V
- Landkreis Nordwestmecklenburg – untere Wasserbehörde
- Landkreis Nordwestmecklenburg – untere Bodenschutzbehörde
- Landkreis Nordwestmecklenburg – untere Bauaufsichtsbehörde
- Straßenbauamt Schwerin
- Wasser- und Bodenverband „Stepenitz/Maurine“
- Wasser- und Bodenverband „Boize-Sude-Schaale“
- Wasser- und Bodenverband „Schweriner See/Obere Sude“
- Telefónica/E-Plus Richtfunk
- Vodafone GmbH
- Deutsche Telekom Technik GmbH/Ericsson GmbH
- TenneT TSO GmbH
- EWE Netz GmbH
- WEMAG Netz GmbH
- 50Hertz Transmission GmbH
- HanseGas GmbH
- Deutscher Wetterdienst (DWD)
- Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., Landesverband M-V
Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 18. Februar 2025 bis einschließlich 17. März 2025 zu den angegebenen Zeiten im
- Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
- Amt Lützow-Lübstorf (Fachdienst Bau, Vorzimmer 17, Dorfmitte 24, 19209 Lützow)
Dienstag und Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung mit dem Amt Lützow-Lübstorf
(Herr Reeck 038874/30251)
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Groß Welzin II“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Einwendungen gegen das Vorhaben können bei der o. g. Genehmigungsbehörde vom 18. Februar 2025 bis einschließlich 17. April 2025 schriftlich oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung WKA Groß Welzin II“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.