Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen am (WKA Granzin III

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 10.02.2025

Nr.B 08/25  | 10.02.2025  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die eno energy GmbH (Sitz: Straße am Zeltplatz 7, 18230 Ostseebad Rerik) erhielt mit Datum vom 03.12.2024 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 43/24).

 

Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:

 

  1. Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhender Ansprüche Dritter, wird der eno energy GmbH die Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von 2 Windkraftanlagen des Typ GE158-5.5 mit einer Nabenhöhe von 161 m, einem Rotordurchmesser von 158 m und einer Nennleistung von 5,5 MW an nachfolgend genannten Standorten

19386 Granzin, Gemarkung Granzin bei Lübz

 

mit den Standortkoordinaten[1]

Bezeichnung

Flur

Flurstück

 

Rechtswert

Hochwert

WKA 1

2

66

 

33297837

5934429

WKA 2

2

66

 

33297857

5934001

 

erteilt.

  1. Die unter C. aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
  2. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen unter C.I sowie C.III.2., C.III.3, C.III.4 (ausgenommen C.III.4.18 bis C.III.4.20), C.III.5, C.III.6, C.III.7, C.III.8 und C.III.9 wird angeordnet.
  3. Die Ausnahmegenehmigung von den Verboten zum gesetzlichen Biotopschutz nach § 20 NatSchAG M-V, betreffend konkret 1.804 m2 des Biotops USP, VRR – Temporäres Kleingewässer, Rohrglanzröhricht, 580 m2 des Biotops BRL – lückige Baumreihe sowie 604 m2 des Biotops BRG – geschlossene Baumreihe, wird erteilt.

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

 

Der Genehmigungsbescheid zu dem Verfahren zur Errichtung und dem Betrieb von 2 WKA wurde am 30. Dezember 2024 im Amtlichen Anzeiger M-V (AmtsBl. M-V/AAz. Nr. 55, S. 678) bekannt gegeben. Der Genehmigungsbescheid einschließlich seiner Begründung wurde vom 31. Dezember 2024 bis einschließlich 14. Januar 2025 öffentlich im StALU WM ausgelegt. Die Auslegung erfolgte ebenfalls online auf dem UVP-Portal der Länder. Eine Bekanntmachung des Genehmigungsbescheids auf der Homepage des StALU WM erfolgte nicht. Dies wird hiermit nachgeholt. Die Auslegung des Genehmigungsbescheids im StALU WM sowie auf dem UVP-Portal erfolgt daher erneut. Die Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen das Vorhaben verschiebt sich entsprechend.

 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 11.02.2025 bis einschließlich 25.02.2025 zu den angegebenen Zeiten im

 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:         7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                   7:30 - 12:00 Uhr.

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.

 

Darüber hinaus erfolgt sie online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Granzin III“

 

https://www.uvp-verbund.de/portal/

 

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.

 

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich unter oben genannter Adresse oder elektronisch unter StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de angefordert werden.

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Dritt-) Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin erhoben werden.

Der Widerspruch ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der (Dritt-) Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.