Errichtung und Betrieb von 5 Windkraftanlagen (WKA) am Standort Goldenbow-Friedrichsruhe (WKA Goldenbow I),

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 10. Februar 2025

Nr.B 03/25  | 10.02.2025  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

 

Die eno energy GmbH (Straße am Zeltplatz 7, 18230 Ostseebad Rerik) plant die Errichtung und den Betrieb von 5 Windkraftanlagen (WKA) in 19374 Friedrichsruhe, Gemarkung Goldenbow bei Crivitz, Flur 1; Flurstück 243, 246/1, 246/2, 247. Geplant sind 5 WKA vom Typ eno160-6.0MW-NH165m mit einer Gesamthöhe von 245 m und einer Nennleistung von 6 MW.

 

Die Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2025 in Betrieb genommen werden.

 

Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).

 

Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

 

Das Verfahren zur Errichtung und dem Betrieb von 5 WKA wurde am 27. Januar 2025 im Amtlichen Anzeiger M-V (AmtsBl. M-V/AAz. S. 42) bekannt gegeben. Die Antragsunterlagen sollten ursprünglich vom 4. Februar 2025 bis einschließlich 3. März 2025 öffentlich im StALU WM und im Amt Crivitz ausgelegt werden. Die Auslegung der Antragsunterlagen sollte ebenfalls online auf dem UVP-Portal der Länder erfolgen. Eine Bekanntmachung des Vorhabens auf der Homepage des StALU WM würde nicht erfolgen. Dies wird hiermit nachgeholt. Die Auslegung der Antragsunterlagen im StALU WM, im Amt Crivitz sowie auf dem UVP-Portal erfolgt daher erneut. Die Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen das Vorhaben verschiebt sich entsprechend.

 

Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine UVP-Vorprüfung durchgeführt. Das Vorhaben unterliegt gemäß § 5 Abs. 1 i.V.m § 7 UVPG der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wurde eine allgemeine Vorprüfung gem. § 7 Abs. 1 UVPG durchgeführt. Im Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung war festzustellen, dass das Vorhaben der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt. Ein UVP-Bericht wurde anschließend vom Antragsteller vorgelegt.

 

Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen, sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Natur- und Artenschutz) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:

  • Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Brand und Katastrophenschutz
  • Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Wasser und Boden
  • Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Straßen und Tiefbau
  • Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
  • Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Luftfahrtbehörde
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
  • Straßenbauamt Schwerin
  • Amt Crivitz
  • Landesforst M-V
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales
  • Wasser- und Bodenverband “Untere Elde”
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • 50 Hertz Transmission GmbH
  • WEMAG AG
  • Deutscher Wetterdienst
  • Landeskirchenamt Außenstelle Schwerin

 

Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 18. Februar 2025 bis einschließlich 17. März 2025 zu den angegebenen Zeiten

 

  1. Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:           7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                     7:30 - 12:00 Uhr

 

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66569) die Einsichtnahme möglich.

 

  1. Amt Crivitz

Amtsstraße 5, 19089 Crivitz, Zimmer 124

 

Montag:                                    9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:                                  9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag:                              9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Freitag:                                     9:00 - 12:00 Uhr

 

Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM

 

http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/

 

 

im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Goldenbow I“

 

https://www.uvp-verbund.de/portal/

 

Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 18. Februar 2025 bis einschließlich 17. April 2025 schriftlich bei den o. g. Behörden oder per E-Mail an:

 

StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de

 

unter dem Betreff: „Einwendung WKA Goldenbow I“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

 

Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.

 

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

 

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.