Errichtung und Betrieb von 10 Windkraftanlagen (Groß Hundorf II) Erneute Bekanntmachung des Vorhabens

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 17. März 2025

Nr.B20/25  | 28.02.2025  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Mea Energieagentur M-V GmbH (Obotritenring 40 in 19053 Schwerin) plant die Errichtung und den Betrieb von zehn Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Nordex N163/6.X mit 164,00 m Nabenhöhe und 245,50 m Gesamthöhe. Die Standorte der WEA befinden sich in den Gemeinden Wedendorfer See, Gadebusch und Veelböken im Landkreis Nordwestmecklenburg, im Land Mecklenburg-Vorpommern.

 

Die N163/6.X ist eine dreiblättrige Windenergieanlage mit einem Rotordurchmesser von 163,00 m und einer Nennleistung von 7.000 kW elektrisch.

 

Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).

 

Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

 

Das Verfahren zur Errichtung und dem Betrieb von 10 WKA wurde am 23. Dezember 2024 im Amtlichen Anzeiger M-V (AmtsBl., M-V AAz. S. 625) bekannt gegeben. Der Antrag und die Antragsunterlagen wurden vom 2. Januar 2025 bis einschließlich zum 3. März 2025 öffentlich im StALU WM, im Amt Gadebusch und Amt Rehna ausgelegt. Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgte ebenfalls online auf dem UVP-Portal der Länder. Eine Bekanntmachung des Vorhabens auf der Homepage des StALU WM erfolgte nicht. Dies wird hiermit nachgeholt. Die Auslegung der Antragsunterlagen im StALU WM, Amt Rehna und Amt Gadebusch, sowie auf dem UVP-Portal erfolgt daher erneut. Die Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen das Vorhaben verschiebt sich entsprechend. 

 

Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine UVP-Vorprüfung durchgeführt. Das Vorhaben unterliegt gemäß § 5 UVPG der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wurde eine allgemeine Vorprüfung gem. § 7 Abs. 1 UVPG durchgeführt. Im Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung war festzustellen, dass das Vorhaben der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.

 

Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz (Gutachten zur Standorteignung), Risikobeurteilung Eisfall und Bauteilversagen, Natur- und Artenschutz) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:

 

  • Bundeswehr
  • Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V
  • Deutscher Wetterdienst
  • Straßenbauamt Schwerin
  • Landkreis NWM, Untere Bauaufsichtsbehörde
  • Landkreis NWM, FD Straßenbau
  • Landkreis NWM, Untere Wasserbehörde
  • 50 Hertz
  • LAGuS
  • Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V
  • Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine
  • Bergamt Stralsund
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
  • Stadt Gadebusch
  • Gemeinde Veelböken
  • Gemeinde Wedendorfersee

 

Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen erfolgt vom 25. März 2025 bis einschließlich 24. April 2025 zu den angegebenen Zeiten im

 

  1. Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

 

  Montag bis Donnerstag:         7:30 - 15:30 Uhr

  Freitag:                                   7:30 - 12:00 Uhr

 

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66557) die Einsichtnahme möglich.

 

  1. Amt Gadebusch, Am Markt 1, 19205 Gadebusch, Bauamt

 

  Dienstag:                                9:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

  Donnerstag:                           9:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

  Freitag:                                   9:00 – 12 Uhr

 

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 03886 – 212122) die Einsichtnahme möglich.

 

  1. Amt Rehna, Freiheitsplatz 1, 19217 Rehna, Bauamt

 

  Dienstag:                                9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

  Donnerstag:                           9:00 – 12:00

 

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 038872 – 929-602) die Einsichtnahme möglich.

 

Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „Groß Hundorf II“

 

                          https://www.uvp-verbund.de/portal/

 

Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 25. März 2025 bis einschließlich 26. Mai 2025 schriftlich bei den o. g. Behörden oder per E-Mail an:

 

StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de

 

unter dem Betreff: „Einwendung WKA Groß Hundorf II“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

 

Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.