Errichtung und Betrieb von zehn Windkraftanlagen (WKA Löwitz West IV), Bekanntmachung des Vorhabens
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 30. Dezember 2024
Die Meins Energy Falkenhagen GmbH (Dorfstraße 39, 23929 Schönberg) plant die Errichtung und den Betrieb von 10 Windkraftanlagen (WKA) am Standort Löwitz West, Gemarkung Falkenhagen, Flur 1, Flurstücke 1, 20, 27/2, 47, 48, 64 und 65.
Geplant sind 10 WKA vom Typ Vestas V172-7.2 MW mit einer Leistung von 7200 kW, einer Nabenhöhe von 175 m und einer Gesamthöhe von 261 m.
Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Das Verfahren zur Errichtung und dem Betrieb von 10 WKA wurde am 30. Dezember 2024 im Amtlichen Anzeiger M-V (AmtsBl. M-V/AAz. Nr. 55, S. 679 und 680) bekannt gegeben. Die Antragsunterlagen wurden vom 7. Januar 2025 bis einschließlich 6. Februar 2025 öffentlich im StALU WM und im Amt Rehna ausgelegt. Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgte ebenfalls online auf dem UVP-Portal der Länder. Eine Bekanntmachung des Vorhabens auf der Homepage des StALU WM erfolgte nicht. Dies wird hiermit nachgeholt. Die Auslegung der Antragsunterlagen im StALU WM, im Amt Rehna sowie auf dem UVP-Portal erfolgt daher erneut. Die Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen das Vorhaben verschiebt sich entsprechend.
Das Vorhaben unterliegt gemäß § 7 UVPG der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.
Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen, sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Risikobeurteilung Eisfall und Bauteilversagen, Natur- und Artenschutz), sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
- Bundeswehr
- Deutscher Wetterdienst
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V
- Landeskirchenamt Außenstelle Schwerin
- Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
- Landesforstanstalt M-V
- Landkreis NWM Fachdienst Kreisinfrastruktur
- Landkreis NWM Untere Bodenschutzbehörde
- Landkreis NWM Untere Wasserbehörde
- Straßenbauamt Schwerin
- Deutsche Telekom
- EWE NETZ GmbH
- Vodafone Deutschland GmbH
- Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine
- Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V.
Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen erfolgt erneut vom 11. März 2025 bis einschließlich 10. April 2025 zu den angegebenen Zeiten im
- Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
- Amt Rehna, Freiheitsplatz 1, Fachbereich III – Bau und Ordnung, D-19217 Rehna
Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter 038872/929-605 oder e.kresse@rehna.de) die Einsichtnahme möglich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Löwitz-West IV“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 11. März 2025 bis einschließlich 12. Mai 2025 schriftlich beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung WKA Löwitz-West IV“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.