Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA) am Standort Upahl (WKA Questin VIII)
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) vom 27.01.2025 Bekanntmachung Genehmigungsbescheid
Die WIND-projekt GmbH & Co. 52. Betriebs-KG (Sitz: Am Strom 1- 4, 18119 Rostock OT Warnemünde) erhielt mit Datum vom 17.12.2024 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 47/24).
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
- Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, wird der WIND-projekt GmbH & Co. 52. Betriebs-KG die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA) des Typs Nordex N-149/5.X 164 mit Serrations (STE) mit einer Nabenhöhe von 164,0 m, einem Rotordurchmesser von 149,1 m und einer Nennleistung von 5,7 MW am Standort
23936 Upahl, Gemarkung Sievershagen |
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mit den Standortkoordinaten[1] |
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Bezeichnung |
Flur |
Flurstück |
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Rechtswert |
Hochwert |
WKA 6 |
1 |
83/3 |
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33247070 |
5971005 |
erteilt.
- Die unter C. aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
- Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen C.III.2., C.III.3., C.III.4., C.III.5., C.III.6., C.III.7., C.III.8. und C.III.9. wird angeordnet.
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 28.01.2025 bis einschließlich 11.02.2025 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
Darüber hinaus erfolgt sie im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Questin VIII“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Dritt-) Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin erhoben werden.
Der Widerspruch ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der (Dritt-) Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung.
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.