Wesentliche Änderung von 6 Windkraftanlagen (WKA Klein Dammerow I), Bekanntmachung Änderungsbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 14.04.2025

Nr.B24/25  | 01.04.2025  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG (Sitz: Dr. Eberle-Platz 1, 01662 Meißen) erhielt mit Datum vom 07.02.2025 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 6/25).

 

Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:

 

  1. Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhender Ansprüche Dritter, wird der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG die Genehmigung zur wesentlichen Änderung von sechs Windkraftanlagen (WKA) des Typs Vestas V162 mit einer Gesamthöhe von 250 m (über Grund), einer Nabenhöhe von 166,0 m (zzgl. einer Fundamenterhöhung von 3,0 m), einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Nennleistung von 5,6 MW zum Anlagentyp von einer WKA (WKA 1) des Typs Nordex N163 mit Serrations[1] mit einer Nabenhöhe von 164 m, einem Rotordurchmesser von 163 m, einer Gesamthöhe von 245,5 m zzgl. 0,89 Fundamenterhöhung und einer Nennleistung von 6,8 MW, sowie von fünf WKA (WKA 2 bis WKA 6) des Typs Nordex N175 mit Serrations mit einer Nabenhöhe von 179 m, einem Rotordurchmesser von 175 m, einer Gesamthöhe von 266,5 m und einer Nennleistung von 6,8 MW an nachfolgend genannten Standorten

 

 

mit den Standortkoordinaten[2]

Bezeichnung

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstück

 

Rechtswert

Hochwert

WKA 1

19386 Gehlsbach

Vietlübbe

7

153

 

33309994

5919060

WKA 2

19386 Gehlsbach

Vietlübbe

7

145

 

33310397

5919087

WKA 3

19395 Ganzlin

Klein Dammerow

2

24

 

33310892

5919046

WKA 4

19395 Ganzlin

Klein Dammerow

2

57

 

33310846

5918535

WKA 5

19395 Ganzlin

Klein Dammerow

2

9

 

33310305

5918682

WKA 6

19386 Gehlsbach

Vietlübbe

7

159

 

33309709

5918472

                   

 

erteilt.

  1. Die Genehmigung nach Nr. A.1 umfasst die wesentliche Änderung durch die Typenänderung von 6 WKA und einer geringfügigen Standortverschiebung, wobei die Erteilung der Nebenbestimmungen auf bauliche und betriebliche Anforderungen hinsichtlich der Standsicherheit sowie schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche und nachteilige Auswirkungen durch Turbulenzen beschränkt sind.
  2. Der Genehmigungsbescheid des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg Gez.: 19/24 vom 17.05.2024 wird hiermit in nachfolgend genannten Abschnitten
  3. Entscheidung
  4. Nebenbestimmung
  5. Bedingungen I.1.1 (Immissionsschutz, Aspekt Schall)         II. Befristung

III. Auflagen:   III.1.1 – 1.3 (Allgemein)

                       III.2.1 – 2.9 (Immissionsschutz, Aspekt Schall)

III.3.1 – 3.9 (Bauordnung), ausgenommen III.3.5, III.3.8 und III.3.9

ersetzt.

  1. Die unter C. aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
  2. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen C.III.2., C.III.3 wird angeordnet.

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 15.04.2025 bis einschließlich 29.04.2025 zu den angegebenen Zeiten im

 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:         7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                   7:30 - 12:00 Uhr.

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.

 

Darüber hinaus erfolgt sie online auf der Homepage des StALU WM

 

http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/

 

 

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Dritt-) Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin erhoben werden.

Der Widerspruch ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der (Dritt-) Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.

 

Anlagen

Genehmigungsbescheid (PDF, 9,37 MB)
Wesentliche Änderung von 6 Windkraftanlagen (WKA Klein Dammerow I), Bekanntmachung Änderungsbescheid