Wesentliche Änderung von 6 Windkraftanlagen (WKA Klein Dammerow I), Bekanntmachung Änderungsbescheid
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 14.04.2025
Die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG (Sitz: Dr. Eberle-Platz 1, 01662 Meißen) erhielt mit Datum vom 07.02.2025 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 6/25).
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
- Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhender Ansprüche Dritter, wird der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG die Genehmigung zur wesentlichen Änderung von sechs Windkraftanlagen (WKA) des Typs Vestas V162 mit einer Gesamthöhe von 250 m (über Grund), einer Nabenhöhe von 166,0 m (zzgl. einer Fundamenterhöhung von 3,0 m), einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Nennleistung von 5,6 MW zum Anlagentyp von einer WKA (WKA 1) des Typs Nordex N163 mit Serrations[1] mit einer Nabenhöhe von 164 m, einem Rotordurchmesser von 163 m, einer Gesamthöhe von 245,5 m zzgl. 0,89 Fundamenterhöhung und einer Nennleistung von 6,8 MW, sowie von fünf WKA (WKA 2 bis WKA 6) des Typs Nordex N175 mit Serrations mit einer Nabenhöhe von 179 m, einem Rotordurchmesser von 175 m, einer Gesamthöhe von 266,5 m und einer Nennleistung von 6,8 MW an nachfolgend genannten Standorten
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mit den Standortkoordinaten[2] |
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Bezeichnung |
Gemeinde |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
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Rechtswert |
Hochwert |
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WKA 1 |
19386 Gehlsbach |
Vietlübbe |
7 |
153 |
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33309994 |
5919060 |
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WKA 2 |
19386 Gehlsbach |
Vietlübbe |
7 |
145 |
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33310397 |
5919087 |
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WKA 3 |
19395 Ganzlin |
Klein Dammerow |
2 |
24 |
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33310892 |
5919046 |
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WKA 4 |
19395 Ganzlin |
Klein Dammerow |
2 |
57 |
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33310846 |
5918535 |
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WKA 5 |
19395 Ganzlin |
Klein Dammerow |
2 |
9 |
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33310305 |
5918682 |
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WKA 6 |
19386 Gehlsbach |
Vietlübbe |
7 |
159 |
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33309709 |
5918472 |
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erteilt.
- Die Genehmigung nach Nr. A.1 umfasst die wesentliche Änderung durch die Typenänderung von 6 WKA und einer geringfügigen Standortverschiebung, wobei die Erteilung der Nebenbestimmungen auf bauliche und betriebliche Anforderungen hinsichtlich der Standsicherheit sowie schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche und nachteilige Auswirkungen durch Turbulenzen beschränkt sind.
- Der Genehmigungsbescheid des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg Gez.: 19/24 vom 17.05.2024 wird hiermit in nachfolgend genannten Abschnitten
- Entscheidung
- Nebenbestimmung
- Bedingungen I.1.1 (Immissionsschutz, Aspekt Schall) II. Befristung
III. Auflagen: III.1.1 – 1.3 (Allgemein)
III.2.1 – 2.9 (Immissionsschutz, Aspekt Schall)
III.3.1 – 3.9 (Bauordnung), ausgenommen III.3.5, III.3.8 und III.3.9
ersetzt.
- Die unter C. aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
- Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen C.III.2., C.III.3 wird angeordnet.
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 15.04.2025 bis einschließlich 29.04.2025 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
Darüber hinaus erfolgt sie online auf der Homepage des StALU WM
http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Dritt-) Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin erhoben werden.
Der Widerspruch ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der (Dritt-) Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung.
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.
Anlagen
Genehmigungsbescheid
(PDF, 9,37 MB)
Wesentliche Änderung von 6 Windkraftanlagen (WKA Klein Dammerow I),
Bekanntmachung Änderungsbescheid