DE 2235-402 Schweriner Seen
Außergewöhnlich vielfältige naturnahe Lebensräume prägen das Europäische Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“. Genutzt werden diese Lebensräume von Brut- und Rastvogelarten der Gewässer und Uferzonen, aber auch von Arten des Offenlandes und des Waldes. Insgesamt 29 Vogelarten sind in diesem Europäischen Vogelschutzgebiet als maßgebliche Bestandteile entsprechend dem Artikel 4 Absatz 2 oder Anhang I der Richtlinie 2009/147/ EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten benannt.
Für dieses Europäische Vogelschutzgebiet wurde in den Jahren 2013 bis 2015 ein Managementplan erarbeitet. Der Managementplan konkretisiert die Erhaltungsziele und benennt die Maßnahmen, mit denen die Erhaltungsziele erreicht werden.
Im Ergebnis der Managementplanung wurde im Jahr 2018 eine „Studie zum Schutz und zur Vermehrung von Röhrichtzonen als Habitaträume von Wasservögeln innerhalb des Europäischen Vogelschutzgebietes „Schweriner Seen“ (DE 2235-402)“ vorgelegt. Diese Studie beschäftigt sich mit den Ursachen für den augenscheinlichen Rückgang der Röhrichte und benennt gezielte Maßnahmen zum Schutz und zur Vermehrung der Röhrichte.
Der Managementplan bildet auch die fachliche Grundlage für die im Jahr 2020 abgeschlossene Freiwillige Vereinbarung „Naturschutz, Wassersport und Angeln im Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“. Ziel der Vereinbarung ist es, bei Fortbestehen der Nutzungen langfristig auch die Bestände der hier vorkommenden Vogelarten zu sichern und - wenn möglich oder erforderlich - zu verbessern.
Für dieses Europäische Vogelschutzgebiet vorliegende Informationen sind in den nachfolgenden Rubriken eingestellt:
Erlasse: | Bestätigung durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern |
Texte: | Managementplan einschließlich der Anhänge |
Karten: | Karten zum Managementplan |
Publikationen: | Informationen zu Zielarten des EU-Vogelschutzgebietes Röhrichtstudie |
Freiwillige Vereinbarungen: |
Freiwillige Vereinbarung einschließlich der Anlagen |